25 Jahre Jagdgenossenschaft Prieschka

  1. Vorwort bzw. was ist eine Jagdgenossenschaft?

Mit dem Beitritt der damaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 03.10.1990 mußte auch das Jagdrecht der BRD in den ostdeutschen Ländern übernommen werden. Dazu wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.03.1992 eingeräumt.

Im Laufe des Jahres 1991 wurden deshalb in den neuen Ländern die Landesjagdgesetze erarbeitet. Daraus ergaben sich natürlich auf dem Weg von oben nach unten auch Aufgaben für die Landkreise (u.a. die Schaffung der unteren Jagdbehörde) und für die Kommunen. Konkret heißt das, die Bürgermeister hatten die Aufgabe die laut Bundesjagdgesetz und dem  speziell für uns geltenden Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG), die   vorgeschriebenen Jagdgenossenschaften ins Leben zu rufen. Im §10 BbgJagdG heißt es dazu: Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Aufsicht der unteren Jagdbehörde. Die Jagdgenossenschaft hat eine Satzung und ein Kataster aufzustellen, sowie einen Vorstand zu wählen. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes von der Gemeinde/Stadt wahrgenommen.

Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht die Ausübung des Jagdrechts der Jagdgenossenschaft zu. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Vereinfacht gesagt heißt das: alle Grund- u. Bodeneigentümer einer Gemeinde mit einer bejagbaren Fläche sind kraft Gesetzes Mitglied (Jagdgenosse) in einer Jagdgenossenschaft, deren Interessen der Jagdvorstand vertritt.

2. Die Gründung

  1. Die Gründung

Am 05.03.1992 fand auf Einladung der damaligen Bürgermeisterin von Prieschka, Frau Angermann, eine erste Zusammenkunft von Grund- u. Bodeneigentümern des Ortes, 3 Jägern und einem Vertreter der unteren Jagdbehörde im Feuerwehrdepot von Prieschka statt. Hier wurden erste grobe Erläuterungen zum neuen Jagdrecht gemacht, zu Rechten und Pflichten und dass eine Jagdgenossenschaft gegründet werden muss, in der alle Besitzer von bejagbaren Flächen automatisch Mitglied sind, ob sie wollen oder nicht – und, dass natürlich auch ein Vorstand für die Genossenschaft gebraucht wird. Dazu machte die Bürgermeisterin Personenvorschläge, weil, wie es so üblich ist, sich natürlich niemand freiwillig meldete.

Danach ging es dann Schlag auf Schlag: am 11.03.1992 berieten die vorgeschlagenen Kandidaten die vorgegebene Mustersatzung und die Tagungsordnung für die erste Genossenschaftsversammlung zur Gründung der Jagdgenossenschaft Prieschka. Diese Versammlung fand bereits am 13.03.1992 im Speiseraum des Gutes Prieschka statt. Dort wurden u.a. die Satzung den anwesenden Jagdgenossen vorgestellt, darüber beraten und beschlossen, weiterhin wurde die Vergabe der Jagdpacht erläutert und beschlossen, sowie der Jagdvorstand gewählt. Weitere fünf Tage später, am 18.03.1992 fand eine erste Beratung zwischen dem Jagdpächter Herrn Alexander Osterhuber und dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Prieschka statt. Am 30.03.1992 unterzeichnete Herr Osterhuber schließlich die Jagdpachtverträge für 9 Jahre mit der Jagdgenossenschaft Prieschka (480 Hektar)  und gleichzeitig auch mit der Jagdgenossenschaft Reichenhain (520 Hektar).

Ob die Gründungphase rechtlich einwandfrei ablief, sei dahin gestellt, da ja auch gewisse Fristen einzuhalten sind – aber es war der Weg bereitet, dass pünktlich zum 01.04.1992 das erste Jagdjahr nach neuem Recht eröffnet werden konnte.

Jagdgenossenschaft

Dietrich (links), Jagdvorsteher Reichenhain und H. Wendt (rechts), Jagdvorsteher Prieschka bei einer Genossenschaftsversammlung

Zu diesem Zeitpunkt sprach mich Herbert Dietrich, der damalige Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Reichenhain erstmals an, dass wir in Zukunft unsere Vorstandssitzungen und Genossenschaftsversammlungen eigentlich doch gemeinsam durchführen könnten, da wir ja den gleichen Jagdpächter haben und somit im Prinzip ein großes Jagdrevier mit 1000 Hektar darstellen.

Der Vorstand von Prieschka stimmte zu und wir wurden sozusagen Partnergenossenschaften. Wir Prieschkaer Jagdgenossen hatten und haben davon eigentlich nur Vorteile. Unter anderem den Vorteil der Nutzung der Reichenhainer Gaststätte, denn in welcher Räumlichkeit mit angeschlossener Küche sollte man in Prieschka eine gemütliche Genossenschaftsversammlung mit bis zu 40 Personen durchführen?

Wir, die Vorstände, sagten uns damals: es ist viel Gemeinsames und Gemütliches, wie z.B. Betriebsvergnügen oder Brigadefeiern, zur Wendezeit weggebrochen. Wir wollen den Mitgliedern der Jagdgenossenschaften aus beiden Dörfern wieder einen Anlass zum Feiern bieten und wenn es auch nur alle zwei Jahre mit einem schönen Jagdvergnügen ist. Diese Genossenschaftsversammlungen in Reichenhain sind immer wieder ein Höhepunkt und ich bin froh, dass wir Prieschkaer uns da mit eingeklinkt haben. Möglich geworden ist es aber vor allem auch durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Prieschka, weil wir mit einem der ersten Beschlüsse einstimmig dafür stimmten, die Jagdpacht nicht an jeden Einzelnen auszuzahlen, sondern sie zur Finanzierung unserer Genossenschaftsversammlungen zu verwenden. Soweit die Vorgeschichte zur Entstehung unserer Jagdgenossenschaft.

3. Der Vorstand

4. Der Jagdpächter

Hubert Wendt
Vors. d. JG Prieschka